Die VDH DM FH findet vom 18. - 20. November 2022 in

99986 Oberdorla/Thüringen statt.

 

Der KfT ist berechtigt zwei Teams zu melden. Es werden daher die beiden Erstplazierten gemeldet. Zusätzlich das Team auf Platz drei in Reserve. (Voraussetzung 180 Punkte auf der KfT-DM 2022)

                                                                                                                                        Verband für das

                                                                                                                                            Deutsche Hundewesen e.V.

                                                                                                                                            Mitglied der

                                                                                                                                            Fédération Cynologique

                                                                                                                                            Internationale

 

                                                                      

Hinweise für Mannschaftsführer, Hundeführer/innen für die VDH‑DM IFH

18.-20.11.2022 in Oberdorla

                           

I.  Allgemeines:

Hundeführer, die im Zeitplan vorgesehenen Zeitpunkt nicht zur Auslosung am Auslosungsort anwesend sind oder nach dreimaligem Aufruf nicht erscheinen, können von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Erreicht ein Hundeführer in einer Abteilung nicht die erforderlichen 70 Punkte, so hat er trotzdem auch bei der zweiten Fährte anzutreten, es sei denn es erfolgte eine Disqualifikation wegen Ungehorsams des Hundes. (Dies gilt selbstverständlich auch nicht, wenn eine Erkrankung von Hundeführer oder Hund erkennbar ist). Anderenfalls hat der Hundeführer eine entsprechende humanmedizinische oder tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Das Verbringen und/oder der Einsatz unerlaubter Hilfsmittel gemäß VDH-Beschluss in das Veranstaltungs-/Trainingsgelände oder um dieses herum, kann einen Ausschluss aus der Veranstaltung nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Gesamt-/Prüfungsleitung unter Anhörung der Parteien.

Die Hundeführer/innen sind deshalb gehalten, vor Beginn der Vorführung ihre Kleidung zu kontrollieren.

 

II.           Abteilung A Fährte:

Der Hundeführer meldet sich mit suchbereitem Hund bei dem Leistungsrichter.

 

Der Hund hat ein Gliederhalsband zu tragen, auch wenn ein Suchgeschirr benutzt wird. Ungeziefer­ und Zeckenhalsbänder sind abzunehmen. Die Fährtenleine wird am Halsband befestigt. Wird ein Suchgeschirr benutzt, muss die Suchleine an diesem befestigt werden. Erlaubt ist das Brust-­ oder Böttgergeschirr. Die Fährtenleine kann über den Rücken des Hundes oder durch die Läufe (auch Vorder‑ und Hinterläufe gleichzeitig) geführt werden. Wird kein Suchgeschirr benutzt, sind zusätzliche Schnallungen zum Befestigen der Suchleine nicht erlaubt.

 

Es kann nochmals eine Grundstellung 2m vor dem Ansatzschild eingenommen werden.

Der Ansatz und die Bewertung beginnt am Ansatzschild und endet nach dem zeigen des letzten Gegenstandes.

 

Bei Hunden, die am Abgang und während des Verlaufs der Fährte keine Suchbereitschaft zeigen, ist die Fährtenarbeit zu beenden, ein einmaliger Neuansatz ist nur im Abgangsbereich (bis maximal eine Leinelänge von der Abgangsstelle) erlaubt.

 

Die Gegenstände sind in Suchrichtung zu verweisen. Leicht schräges Verweisen ist nicht fehlerhaft. Verweist ein Hund einen Gegenstand um mehr als eine Körperlänge vom Gegenstand entfernt, so gilt der Gegenstand als nicht gefunden. Gegenstände, die nur mit starker Hilfe des Hundeführers verwiesen oder aufgenommen werden (Leineneinwirkung oder Hörzeichen zum Verweisen oder Aufnehmen), gelten als nicht gefunden.

 

Verlässt ein Hund die Fährte um eine Suchleinenlänge, ist die Fährtenarbeit abzubrechen. Drängt ein Hund während der Fährtenarbeit von der Fährte, muss der Hundeführer seinem Hund folgen. Wird trotz Richteranweisung dem Hund zu folgen der Hund gehalten, ist die Fährtenarbeit abzubrechen. Bei einer Freisuche hat der Hundeführer eine Führerleine mitzuführen, ansonsten genügt die Fährtenleine.

 

Jegliche Zwangseinwirkung vor und während der Ausarbeitung der Fährte durch den Hundeführer auf seinen Hund, führt zur Beendigung der Fährtenarbeit.

 

Prüfungsleitung

Richard Strauß